
Carl Clauberg (* 28. September 1898 in Witzhelden–Wupperhof; † 9. August 1957 in Kiel) war ein deutscher Gynäkologe, der als SS-Arzt an hunderten weiblichen KZ-Häftlingen Zwangssterilisationen vornahm. Aufgrund seiner auch im Vernichtungslager Auschwitz anhand von brutalen Menschenversuchen betriebenen Forschungen zu hormonbasierten Verhütungsmethoden gilt Clauberg als einer der Väter der Antibabypille.
Politische Tätigkeit
Clauberg trat zum 1. Mai 1933 der NSDAP (Mitgliedsnummer 2.733.970)[10] und der SA bei.[1][2] In der SA bekleidete Clauberg den Rang eines Sanitätsobersturmführers.[9] Zudem gehörte er dem NS-Dozentenbund und dem NS-Ärztebund an.[2] Clauberg wurde 1940 ehrenhalber SS-Gruppenführer der Reserve

„Claubergs brutales Vorgehen ist bald lagerbekannt – einmal kommen SS-Aufseherinnen hinzu, weil sie sehen wollen, was er denn eigentlich mit den Frauen treibe, deren Geschrei durch das Lager hallt“.[4] Aufgrund des Vorrückens der Roten Armee setzte er seine Versuche im Konzentrationslager Ravensbrück an mindestens 35 weiteren Frauen fort.[4] Insgesamt führte Clauberg zwischen ca. 550 und 700 Zwangssterilisationen durch. Zu seinen Opfern zählte Ilse Arndt.
Am 8. Juni 1945 wurde Clauberg in Eckernförde (Schleswig-Holstein) festgenommen. Er wurde nach Anerkennung seiner Schuld im Juli 1948 in der Sowjetunion wegen der Ermordung sowjetischer Staatsbürger im KL Auschwitz zu 25 Jahren Haft verurteilt. Am 11. Oktober 1955 wurde er aus der Kriegsgefangenschaft im Rahmen der „Heimkehr der Zehntausend“ als „Nichtamnestierter“ entlassen.[9] Zunächst war er wieder als Gynäkologe[19] an seiner alten Universitätsklinik tätig. Er wurde dort als „Spätheimkehrer“ und Märtyrer gefeiert.[20] Der Zentralrat der Juden in Deutschland erstattete Strafanzeige wegen fortgesetzter schwerer Körperverletzung. Am 21. November 1955 wurde in Kiel der Haftbefehl ausgestellt, nachdem er kurz zuvor schon auf Antrag seiner Frau wegen Drohungen mit Mord und Totschlag in die psychiatrische Klinik von Neustadt in Holstein eingewiesen worden war. Anfang Februar 1956 stellten die Gutachter seine Zurechnungsfähigkeit fest, bescheinigtem ihm aber eine „abnorme“ Persönlichkeit. Er kam in das Strafgefängnis Neumünster und Anklage wurde erst im Dezember 1956 erhoben – es fand sich „kein führender Gynäkologe (wie Martius, Philipp usw.), der als Gutachter vor Gericht hätte fungieren wollen“.[21] Ralph Giordano schrieb über die Anklageschrift:[22]
„Obwohl ich vielen NS-Prozessen vor bundesdeutschen Schwurgerichten beigewohnt habe, gehört die Anklageschrift gegen Clauberg zur unerträglichsten Lektüre, der ich mich je beim Studium von Naziverbrechen unterzogen habe.“
Aufgrund der gegen ihn erhobenen Vorwürfe wurde Clauberg 1956 die Mitgliedschaft in der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie versagt und ihm im März 1957 Berufsverbot erteilt.[23] Bevor es zum Prozessauftakt kommen konnte, – die Verteidigung hatte die Eröffnung hintertrieben[24] und das mit vielen ehemaligen nationalsozialistischen Juristen besetzte Landgericht Kiel hatte den Nebenkläger Henry Ormond abgewiesen – starb Clauberg im August 1957 an einem Schlaganfall in der Untersuchungshaft. Er war bei nur 155 cm Körpergröße stark fettleibig gewesen und galt als Alkoholiker. Weil Zweifel an einem natürlichen Tod bestanden, wurde eine Obduktion durch das gerichtsmedizinische Institut Kiel durchgeführt. Sie ergab beginnende Gehirnerweichung (Enzephalomalazie).